Die Kliniken Nordoberpfalz AG wurde im Jahr 2006 gegründet und hat sich in den vergangenen Jahren zum wichtigsten Gesundheitsdienstleister der nördlichen Oberpfalz entwickelt. Mit rund 100.000 Patienten pro Jahr ist der Klinikverbund damit ein unverzichtbarer Bestandteil in der Region für die umfassende und wohnortnahe medizinische Versorgung aus einer Hand.
Mit drei Akutkrankenhäusern in Kemnath, Tirschenreuth und Weiden, einer Klinik für Geriatrische Rehabilitation in Erbendorf und einem großen Medizinischen Versorgungszentrum mit mehreren Praxen bietet der Klinikverbund ein breites Spektrum für die gesamte Familie. Alle Bereiche leisten einen unverzichtbaren Beitrag für eine zuverlässige und flächendeckende medizinische Versorgung in der Region.
Neben dem bestens ausgebildeten Personal im ärztlichen und pflegerischen Bereich ist also auch die medizintechnische Ausstattung auf einem sehr hohen Niveau und bietet optimale Behandlungsmethoden im größten und wichtigsten medizinischen Schwerpunktversorger der nördlichen Oberpfalz – auf einem Niveau, das in vielen Bereichen mit dem eines Maximalversorgers vergleichbar ist.
Durch die fächerübergreifende Vielfalt des medizinischen Fachangebots ist die Kliniken Nordoberpfalz als „ein Haus mit vielen Türen“ Garant für eine optimale Versorgung der Patienten in der nördlichen Oberpfalz – sei es ambulant oder in der stationären Grund-, Regel- und Schwerpunktversorgung.
Zudem ist die Kliniken Nordoberpfalz einer der wichtigsten Arbeitgeber in der nördlichen Oberpfalz und bietet rund 3.000 Menschen einen attraktiven und sicheren Arbeitsplatz. Mit fast 300 jungen Frauen und Männern ist die KNO zudem einer der größten Ausbildungsbetriebe der Region.
Unsere Tochtergesellschaften und Beteiligungen
Mit den Fachabteilungen Orthopädie/Unfallchirurgie, Chirurgie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Onkologie, Gynäkologie und Kinderkardiologie in mehreren Praxen an verschiedenen Standorten ist das MVZ Weiden GmbH ein wichtiger Baustein für ambulante Diagnosen und Therapien in der nördlichen Oberpfalz.
Weitere Informationen zum Leistungsspektrum der MVZ Nordoberpfalz GmbH finden Sie hier.
Gemeinsam mit dem Malteser Hilfsdienst betreibt die Kliniken Nordoberpfalz das stationäre Hospizzentrum Sankt Felix in Neustadt/WN.
Hier begegnet man den Patienten mit Menschlichkeit, Respekt, und Empathie und hat einen Ort geschaffen, der auch Abschiede zulässt. Das Hospiz Sankt Felix steht dabei allen Menschen – unabhängig vom Alter, der Nationalität, Konfession oder von finanziellen Möglichkeiten offen.
Weitere Informationen zum Hospizzentrum Sankt Felix finden Sie hier.
Gemeinsam mit sechs anderen Partnern zählt die Kliniken Nordoberpfalz zu den Trägern der Ambulanten Palliativversorgung Nordoberpfalz eG.
Die Genossenschaft möchte die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten, fördern und verbessern. Ziel der Ambulanten Palliativversorgung Nordoberpfalz eG ist es, unheilbar Kranken ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in vertrauter häuslicher Umgebung oder in der stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur Ambulanten Palliativversorgung Nordoberpfalz eG finden Sie hier.
Die Gesundheitsservice Oberpfalz Nord GmbH ist Dienstleister für externe Praxen, Kliniken und andere Partner zur medizinischen Aufbereitung von Instrumenten.
Die Servicegesellschaft Nordoberpfalz GmbH ist eine 100prozentige Tochter der Kliniken Nordoberpfalz AG. Derzeit erfolgt über die Gesellschaft ausschließlich der Handel mit Strom und Gas für die Liegenschaften des Klinikverbunds.
Die Kliniken Nordoberpfalz ist Mitglied in der KKB (Klinik-Kompetenz-Bayern eG). Der Verbund hat das Ziel, kommunale und freigemeinnützige Kliniken in Bayern zu vernetzen.
Mit 62 vertretenen Kliniken steht die KKB für praxistaugliche und bedarfsgerechte Lösungen, um den weitreichenden Wandel im Gesundheitssystem erfolgreich zu gestalten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Kliniken Nordoberpfalz ist Mitglied in der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG. Dabei handelt es sich um einen Verband von Pflegeeinrichtungen der Landkreise, Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern.
Gemeinsam werden Lösungen erarbeitet, um die Möglichkeiten der Kommunen bei der Altenhilfe zu erhalten und zu erweitern. Damit soll auch in Zukunft eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung mit Altenhilfeeinrichtungen sichergestellt werden.
Die Kliniken Nordoberpfalz ist Mitglied im Deutschen Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen e.V.
Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen stehen im Dienst der Gesundheit und tragen bei der Reduzierung des Tabakkonsums eine besondere Verantwortung. Bisher werden häufig nur die Folgeerkrankungen des Tabakkonsums behandelt. Die Beratung von Rauchenden und Angebote zur Tabakentwöhnung sind in Gesundheitseinrichtungen noch nicht selbstverständlich geworden.
Um dies zu unterstützen, förderte das Bundesministerium für Gesundheit den Aufbau des Deutschen Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen DNRfK. Mit Hilfe der Vernetzung werden der Gesundheitsschutz vor Tabakrauch und die Angebote zur Beratung und Tabakentwöhnung in den Gesundheitseinrichtungen weiterentwickelt und kontinuierlich verbessert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
KHZG-Förderung
Der Kliniken Nordoberpfalz AG wurden Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds gewährt. Diese Mittel wurden zu 70 Prozent durch den Bund bereitgestellt und durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert. Das "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" wurde hierzu in den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) aufgenommen.
Energiemanagement bei der KNO
Die Kliniken Nordoberpfalz AG möchten aktiv bei der Reduzierung von Treibhausgasen und am Klimaschutz teilnehmen. Dementsprechend wird mit der Einführung eines Energiemanagementsystems eine Struktur für die Einsparung von Energie und somit auch von CO2-Emissionen geschaffen.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nuklearer Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Compliance - Ihr Hinweis. Unsere Verantwortung.
Gemäß der "Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden", sind Unternehmen und Behörden dazu verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Verstößen gegen geltendes (EU-)Recht einzurichten.
Wir können unserer Aufgabe im Gesundheitswesen nur gerecht werden, wenn wir über mögliche Regelverstöße informiert werden. Mit der Hinweisgeberplattform, bei der wir mit dem externen Anbieter "MedCompliance" zusammenarbeiten, wird dies möglich. Bei begründeten Verdachtsmomenten oder Wissen über Verstöße gegen Gesetze oder Ricthlinien kann hier eine Meldung eingegeben werden. Dies gilt auch für Versuche der Verschleierung vno Verstößen, die bereits begangen wurden oder erfolgen werden.
Besonders wcihtig ist uns dabei: "MedCompliance" und die dort tätigen Juristen sind dazu verpflichtet, eingehende Meldungen und deren Bearbeitung höchstvertraulich zu behandeln. Alle hinweise werden dort und nicht bei der KNO gesammelt und bearbeitet. Dies betrifft sowohl Personen, die einen Verstoß melden als auch Personen, die von der Meldung betroffen sind. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist.
Hier gelangen Sie zur Meldeplattform für das Hinweisgeberschutzgesetz
Mit der EU-Richtlinie werden Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, geschützt. Hierzu liegt auch ein Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes der Bundesregierung vor.
Dieses regelt den Schutz von personen, die Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen weitergeben.
Auch der Schutz von Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, wird durch das Gesetz klar geregelt.
Über das Hinweisgebersystem werden ausschließlich Fälle gemeldet, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KNO gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften, Unternehmensrichtlinien oder Verfahrens- und Arbeitsanweisungen verstoßen.
Ansprechpartner für andere Inhalte finden Sie weiter unten.
Wird auf der externen datenschutzkonformen Plattform ein Hinweis eingegeben, erhalten Meldende eine Eingangsbestätigung. Die Anonymität bleibt dabei stets gewahrt.
Im weiteren Verlauf prüft die Meldestelle den Hinweis auf Stichhaltigkeit. Ist der Hinweis begründet, werden Unersuchungen aufgenommen und Sie werden erneut kontaktiert. Ist die Prüfung abgeschlossen, erhält die KNO einen Maßnahmenvorschlag.
Wichtig: Hinweisgeber haben keinerlei Sanktionen oder Einschränkungen zu befürchten. Vor der Einleitung von Maßnahmen, die Rückschlüsse auf die Identität des Meldenden geben könnten, wird das Einverständnis eingeholt.
Sollten Sie mit Aspekten Ihres Aufenthaltes nicht zufrieden sein oder Grund zur Beanstandung bestehen, stehen wir Ihnen auch gerne für ein direktes Gespräch zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner hierfür ist Alexander Vetter (Tel.: 0170 / 78 21 59 6), Mail: alexander.vetter@kno.ag).
Bei Fragen und Anmerkungen rund um das Thema Datenschutz steht Ihnen Johannes Norpoth zur Verfügung (Telefon: 0251 / 92 20 83 14 oder 0151 / 54 43 17 44,
E-Mail: datenschutz@kno.ag).
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten festlegt, wobei die Sorgfaltspflichten nach der Einflussmöglichkeit der Unternehmen bzw. Zweigniederlassungen abgestuft sind. Das Gesetz ist ab 1. Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB mit mind. 3.000 Beschäftigten in Deutschland anwendbar. Ab 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.
Das Gesetz verpflichtet die unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen, in ihren Lieferketten, das heißt bei der Beschaffung von Materialien und Dienstleistungen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Pflichten, die ein Unternehmen zu erfüllen hat, sind nach seinen Einflussmöglichkeiten abgestuft und abschließend in LkSG geregelt.
Beschwerdeverfahren dienen als Frühwarnsystem, über das Probleme erkannt und im besten Fall gelöst werden, bevor Menschen oder die Umwelt tatsächlich zu Schaden kommen.
Die Kliniken Nordoberpfalz AG ermöglicht es allen internen und externen Personen, Informationen und Beschwerden zu menschenrechtlichen und/oder umweltrechtlichen Risiken oder Verstößen in der Lieferketten unseres Unternehmens zu übermitteln. Hierzu haben wir ein Benachrichtigungsverfahren in Form eines Beschwerdemanagements eingerichtet.
Den Ablauf des Beschwerdeverfahren haben wir Ihnen in der Verfahrensbeschreibung ausführlich dargestellt.
Bitte beachten Sie bei der Übermittlung aller Nachrichten auch unsere Datenschutzhinweise.
Bei Fragen und Anmerkungen rund um das Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz steht Ihnen unser Menschenrechtsbeauftragter, Herr Mario Gittler, zur Verfügung (Telefon: 0961 / 12220 oder 0961 / 303 - 0, E-Mail: Menschenrechtsbeauftragter@kno.ag).
Hier gelangen Sie zum Bericht des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.